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 Prefect
13.02.2006, 14:15 Uhr
Nachweis des Auslandsaufenthaltes
Hallo liebe Fahrfreunde,
ich befinde mich seit August 2005 in Spanien und werde auch noch bis zum Sommer hier bleiben. Nachdem ich die Sprache jetzt einigermassen beherrsche möchte ich meinen Motorradführerschein hier machen und wollte wegen der 185 Tage-Regelung wissen was ich bei einer evt. Umschreibung in Deutschland denn vorweisen muss um zu beweisen das ich länger als ein halbes Jahr hier in Spanien war. Muss ich mir eine Bestätigung bei einem Amt über meinen Aufenthalt hier besorgen oder genügen meine monatlichen Mietbelege. Vielleicht hat in der Hinsicht ja schon jemand Erfahrungen gemacht. Viel Dank im Voraus,
Prefect

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte
Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden
Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren
Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen
Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-002 / 3 Fehlerpunkte
Wann müssen Sie vor einem Bahnübergang warten?
Wenn rotes Blinklicht aufleuchtet
Wenn sich die Schranken senken
Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt
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