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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Boo1985
07.02.2006, 17:29 Uhr

wieder erwischt bei verlängerter Probezeit!!! Hilfe!!!

Hallo!!!

Bin am wochenende angehalten worden, und hatte was getrunken!!
Natürlich musste ich blasen und hatte 0,8 promille!!
Meine probezeit ist schon verlängert worden!!
Wer weiß was jetzt auf mich zu kommt??
Muss ich mpu machen??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern woman1987
07.02.2006, 17:37 Uhr

zu: wieder erwischt bei verlängerter Probezeit!!! Hilfe!!!

Warum machen leute sowas, gerade noch inner Probezeit??? Dat is doch net mehr normal!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
07.02.2006, 17:45 Uhr

zu: wieder erwischt bei verlängerter Probezeit!!! Hilfe!!!

Zunächst guckst Du hier mal:

www.fahrtipps.de/recht/stvg

§24a, §25 sind relevant.

Dazu wirst Du eine Empfehlung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erhalten, verbunden mit dem Hinweis, dass beim nächsten Verstoss innerhalb der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen wird.



Eine MPU wirst Du jetzt noch nicht machen müssen, wohl aber wenn Du weiterhin trinkst und dann fährst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.02.2006, 17:54 Uhr

zu: wieder erwischt bei verlängerter Probezeit!!! Hilfe!!!

Erstmal danke, woman1987, für Deinen netten, qualifizierten und hilfreichen Beitrag.

@boo: Sieh es positiv, nochmal kann Deine Probezeit nicht verlängert werden :)
Gut, zum ernst des Lebens. Interessant wäre es zu wissen, ob Du Ausfallerscheinungen gezeigt hast (entweder beim Fahren oder während der Begegnung mit der Polizei) und weswegen Deine PZ bereits verlängert worden ist.


Ich gehe jetzt mal von dem für Dich besseren Fall aus: Du kommst in eine Großkontrolle der Polizei, nicht, weil Du irgendwie auffällig gefahren bist, sondern weil die Fahrzeuge hier routinemäßig kontrolliert werden :) Dein Blutalkoholwert beträgt 0,8 0/00. Vorher bist Du noch nie wegen Alkohol oder Drogen auffällig gewesen.

Damit würde ein Bußgeld von 250 Euro auf Dich warten zzgl. Gebühren, ein Fahrverbot von einem Monat sowie 4 Punkte in Flensburg.

Desweiteren wird Dir angeraten werden, an einer freiwilligen (aber nicht kostenfreien) verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, durch die Du zwei Punkte abbauen kannst. Eine MPU wird nicht verhängt.

Das alles trifft aber nur zu, wenn Du keine Anzeichen von Fahrunsicherheit gezeigt hast.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-001 / 3 Fehlerpunkte

Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Wie verhalten Sie sich?

Wenn nötig, vorsichtig auf den Gehweg ausweichen

Dem Fahrzeug Platz machen

Immer scharf bremsen und sofort stehen bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie biegen von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße ein. Was müssen Sie dabei berücksichtigen?

Schon beim Abbiegen haben sich Ihre Augen vollständig an die Dunkelheit gewöhnt

Hindernisse sind schlechter zu erkennen als vorher

Die Augen gewöhnen sich nur langsam an die Dunkelheit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. Wie müssen sie sich im Regelfall verhalten?

Sie biegen voreinander ab

Sie fahren einen weiten Bogen und biegen hintereinander ab