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03.02.2006, 17:07 Uhr

Führerschein Klasse B-Roller Frage

Hallo,
habe seid November letzten Jahres meinen Lappe Klasse B gemacht.
Da ich gerne auch Roller fahre habe ich es mir genehmigt den von meinem Vater ab und zu zu benutzen.
Ein 50Ccm³ Roller.
In Versicherungs belg steht das es aber 3 Arten von 50ccm³ gibt.Mit 45,50 und 60KM/h.
In meinem Führerschein steht 50ccm³ oder nicht schneller als 45km/h.
Der Roller von meinem vater hat eingetrage 50 Km/h.
Der Versicherungs Angestellte meinte.
Das ist vollkommen egal,sie dürfen nur nicht mehr als 50ccm³ fahren und natürlich nicht am Roller etwas verändern.
Wenn der eingetragene 50 oder 60 Km/h hat vom Werk aus.Ist das vollkommen Ok.
Stimmt das nun so?
Oder darf ich wirklich nur einen 50ccm³ roller fahren der auch 45 KM/h fährt.
Wenn ja,was könnte mir wiederfahren,wenn man mich angehalten hätte?

Danke schonmal vorweg.

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03.02.2006, 17:57 Uhr

zu: Kfz-Anmeldung

Hallo,

hierbei handelt es sich um:

60Km/h : aus der DDR die bis ???91?? in den Verkehr gebracht wurden

50KM/h Mopets durften bis vor kurzen bis zu 50Km/h fahren

45Km/h aktuell:

Du darfst aber alle 3 Arten mit deinem B fahren!!!

Gruß

Kami

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06.02.2006, 00:27 Uhr

zu: Führerschein Klasse B-Roller Frage

»Du darfst aber alle 3 Arten mit deinem B fahren!!!«

Das stimmt fast!

Guckst Du hier:

http://bundesrecht.juris.de/fev/BJNR221410998BJNE0
08201308.html


Da steht unter 8.) welche Krafträder bis zu welchem Zulassungsdatum mit Klasse M (bzw. B) zu fahren erlaubt sind.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Sie müssen warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten