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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
02.02.2006, 20:48 Uhr

Gegen Einbahnstraße: Sonderrechte im Einsatz?

Hallo Ihr,

gehört Fahren gegen die Einbahnstraße zu den Sonderrechten wenn die Polizei im Einsatz ist?

Ich habe mal in Stuttgart in der Nesenbachstraße gewohnt. Dort liegt etwas versetzt auch das Polizeipräsidium. Die enge Straße ist eine Einbahnstraße.

Ich konnte regelmäßig beobachten, wie die Polizeifahrzeuge gegen die Einbahnstraße zum Einsatz fuhren.

Gehört das wirklich zu den Sonderrechten im Einsatz?

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
02.02.2006, 21:26 Uhr

zu: Gegen Einbahnstraße: Sonderrechte im Einsatz?

Die Sonderrechte nach §35 StVO befreien die entsprechenden Fahrer von sämtlichen Vorschriften der StVO, d.h. sie dürfen (fast) machen was sie wollen, "soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist".

Die einzige Einschränkung findet sich in Abs.8: "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte

An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?

Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden

Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten

Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-011 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen diese Straße nicht benutzen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-011

Kraftfahrzeuge aller Art

Motorräder und Fahrräder, die geschoben werden

Handfahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt