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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
31.01.2006, 18:21 Uhr

zu: Behinderung Einsatzfahrzeug bei absolutem Halteverbot...?

Du hast vielleicht einen Verstoß gemäß TB-Nr. 51a.3 begangen: Du hast unzulässig geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug behindert. Normalerweise gibt das 50 Euro (+ 25,60 Gebühren) und einen Punkt, davon ausgehend, daß Du nicht in der Probezeit bist.

Ich würde aber erst mal abwarten, was kommt. Vielleicht wollten die Sanis Dir nur ein wenige Angst machen :) und erreichen, daß Du Dich etwas erschreckst und vielleicht haben sie den Verstoß gar nicht zur Anzeige gebracht.

Hast Du denn die Zufahrt zu der Wohnung für den RTW versperrt?

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31.01.2006, 19:49 Uhr

zu: Behinderung Einsatzfahrzeug bei absolutem Halteverbot...?

"Also reicht das aus, ich konnt das ja nicht wissen und war ja auch kein blaulicht oder so, also sicher nicht so dringend."

Wenn Du durch Dein verkehrswidriges Verhalten ein Rettungsfahrzeug behinderst handelst Du grob fahrlässig. Naütrlich kannst Du das vorher nicht wissen, das wäre dann schon Vorsatz und würde ganz andere Konsequenzen nach sich ziehen.
Das Blaulicht sagt weder etwas über die Sonderrechte des RTW/KTW aus noch über die Dringlichkeit des Einsatzes. Und die Tatsache, daß das Fahrzeug auf dem Gehweg stand könnte darauf hinweisen, daß es sich um einen Notfalleinsatz gehandelt hat.
Aber es dürfte schwerfallen, den Fahrer zu identifizieren und daß ist nötig, um einen Verkehrsverstoß zu ahnden.

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31.01.2006, 19:58 Uhr

zu: Behinderung Einsatzfahrzeug bei absolutem Halteverbot...?

"Aber es dürfte schwerfallen, den Fahrer zu identifizieren und daß ist nötig, um einen Verkehrsverstoß zu ahnden. "

aber hier war es ja im ruhenden Verkehr, und da hafetet der HALTER!! Damit ist es auch Wurst wer gefahren ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
01.02.2006, 17:45 Uhr

zu: Behinderung Einsatzfahrzeug bei absolutem Halteverbot...?

Security:wenn ich also mit einem auf jemand anderen zugelassenen auto 500 km von dessen wohnung/aufenthaltsort entfernt im absoluten halteverbot parke, ist ER dran? ernsthaft?

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01.02.2006, 19:04 Uhr

zu: Behinderung Einsatzfahrzeug bei absolutem Halteverbot...?

Für Verstöße, die den ruhenden Verkehr betreffen, kann der Halter belangt werden, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Ich überlege aber ernsthaft, wie das bei Verstößen ist, die mit Punkten geahndet werden...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
01.02.2006, 20:16 Uhr

zu: Behinderung Einsatzfahrzeug bei absolutem Halteverbot...?

"Security:wenn ich also mit einem auf jemand anderen zugelassenen auto 500 km von dessen wohnung/aufenthaltsort entfernt im absoluten halteverbot parke, ist ER dran? ernsthaft? "


Jepp, glaub es mir ;-))

Weil es einfach zu aufwendig ist den fahrer bei Parkverstößen zu ermitteln, da Knollen in der Regel nur bis 35 EURO gehen, bleiben diese auch im Verwarngeldbereich und somit Punktefrei.

Der Halter kann zwar abstreiten gefahren zu sein, aber trotzdem muss er zahlen. Ist zwar ungerecht, aber bei Parkverstößen ist es nunmal so. Natürlich kann sich der Halter nachher vom Fahrer das Geld wiederholen, das ist aber dann nicht mehr Sache der Behörden.

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