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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern patrick22
30.01.2006, 17:37 Uhr

Klasse B / BE - Achsen

Eine Frage bitte: die alte Klasse 3, war auf 3 Achsen beschränkt (Tandemachse - Anhänger nicht mehr als 1m auseinander, dann gilt sie auch als eine Achse)

Steht irgendwo was geschrieben, für die Klasse B / BE bzw. C1E? Wieviel Achsen erlaubt sind? Oder richtet sich man hier nur nach dem Gesetzestext aus §6 FEV??

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.01.2006, 17:45 Uhr

zu: Klasse B / BE - Achsen

Nach dem neuen Fahrerlaubnisrecht spielt die Zahl der Achsen keine Rolle mehr. Ausnahme: Für Inhaber der alten Klasse 3, die ihren Führerschein umschreiben lassen und damit auch Züge fahren wollen, die nicht unter die Klasse C1E, aber unter die alte Klasse 3 fallen, gilt weiterhin, dass Zug nicht mehr als 3 Achsen haben darf. Das betrifft also Züge über 12 t z.G.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116 / 3 Fehlerpunkte

Wer darf in eine so beschilderte Straße einfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

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Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden