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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern R1SK
24.01.2006, 16:51 Uhr

Eintragung und Zulassung??

Hallo leute,
ich wollte mal fragen inwiefern Sachen eingetragen werden müssen und wann ich sie einfach wechseln darf.. Zum Beispiel mein Lenkrad, darf ich das einfach austauischen wenn das neue ABE hat? genau wie Spoiler etc. Sind diese Eintragungsfrei sobald eine ABE beiliegt? Worauf muss ich da achten? Und wann muss was eingetragen werden?

Danke im vorraus

R1SK

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
25.01.2006, 10:57 Uhr

zu: Eintragung und Zulassung??

Normalerweise sind Teile mit ABE eintragungsfrei. Aber nur wenn du alle in der ABE aufgeführten Bestimmungen einhältst. Manchmal kann auch in der ABE drinstehen, dass eine Abnahme durch einen Sachverständigen nötig ist.
Auch bei der Kombination mehrerer Teile musst du aufpassen, z.B. wenn du Lenkrad und Fahrwerk/Reifen änderst, da solche Kombinationen i.d.R. nicht durch die normale ABE abgedeckt sind.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse

Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

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