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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern shily
16.01.2006, 13:28 Uhr

Frage zu Sonderfahrten (besonders Autobahn)

Hallo!

Meine Schwester besucht inzwischen seit September eine heimische Fahrschule (die Theorie ist auch schon bestanden) und inzwischen sieht mir das alles ziemlich planlos aus. Auf der neuesten Rechnung sind z. B. vier Autobahnfahrten verrechnet, obwohl sie eine Autobahn noch nie auch nur von der Nähe aus gesehen hat (also selbst hinterm Steuer). Auf Nachfrage antwortete der Fahrlehrer, dass inzwischen auch Bundesstraßen (bis 120 km/h) als Autobahn zulässig sind - aber sind das nicht eben nur einfache Überlandfahrten? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen und sag schon mal danke!!!

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16.01.2006, 14:12 Uhr

zu: Frage zu Sonderfahrten (besonders Autobahn)

Fahrten auf autobahnähnlichen Bundesstraßen (bauliche Trennung zwischen den Fahrbahnen, Geschwindigkeiten über 100 km/h, ggf. Richtgeschw. 130) können soweit ich weiß als Autobahnfahrten abgerechnet werden, gerade dann, wenn es in der Nähe der Fahrschule keine Autobahn gibt. Trotzdem sollte Deine Schwester dann darpber informiert sein. Hat sie denn die entsprechende Zeit (45 Min.?) auf so einer Straße verbracht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern shily
16.01.2006, 15:58 Uhr

zu: Frage zu Sonderfahrten (besonders Autobahn)

Dankeschön! :-)

Auf Bundesstraßen (max. 120 km/h) hat sie schon einige Stunden verbracht, allerdings ist die B16 bei uns lediglich einspurig und auf 100 begrenzt (meist) und auch die zweispurige B2 ist meiner Meinung nach nicht mit einer Autobahn vergleichbar. Und soweit ist es von uns bis zur nächsten Autobahn auch nicht, deswegen kommt mir momentan das Ganze einfach etwas sinnlos vor...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

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Wenn der entgegenkommende Linksabbieger kurz vor der Kreuzungsmitte anhält

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