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16.01.2006, 10:44 Uhr

Unfallflucht im Autobahnstau

@chiller @alex @sonhol u.a.

Habe Eure Ratschläge befolgt und RA "strafzettel "beauftragt.
Ohne sein Einwirken kam jetzt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft,dass sie von der Klage absieht, wenn ich 1.000 € an eine best.Institution überweise("Auflage")u.Dann kein Eintrag im Bundeszentralregister noch in Flensburg und nicht vorbestraft. Selbverständlich werde ich dies annehmen.
2 Fragen noch:
Soll ich den RA jetzt ausklinken und bezahlen (hat bisher nur ein Schreiben zur Aktenüberlassung geschrieben,was kostet das?)
Wie gehe ich mit dem Fremdschaden (€ 495) um?
Wende ich mich direkt an den Unfallgegner oder soll ich das den RA machen lassen(kostet nur).
Danke für Eure Unterstützung und ich muss ehrlich sagen: daraus habe ich was gelernt: Selbstbeherrschung ist nicht nur eine Tugend, sondern auch billiger!

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17.01.2006, 21:40 Uhr

zu: Unfallflucht im Autobahnstau

Hallo !

Selbstbeherrschung ist eine Tugend ! Viel wichtiger ist die persönliche Einstellung ! Fazit : warnecke ist cool, die STVO noch cooler ! Gruß..skywalker

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-003 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie an Zebrastreifen besonders vorsichtig fahren?

Wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Wenn die Sicht auf den Zebrastreifen behindert ist

Wenn ein anderes Fahrzeug bereits vor dem Zebrastreifen wartet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte

Auf welcher Seite ist eine Straßenbahn zu überholen, die in der Mitte der Fahrbahn fährt (keine Einbahnstraße)?

Links

Links nur dann, wenn rechts andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren

Rechts

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h