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11.01.2006, 18:31 Uhr

Begleitetes Fahren: Begleitperson muss Beifahrer sein?

Hi ich komme aus Bayern hab seit ca 2 Monaten mein Führerschein ab 17. Wenn ich fahr fahr ich meistens mit einem befreundeten Rentnerehepaar wo der Mann immer vorne sitzen will(sein Auto(E500 geht ab wie Schnitzel!!:D), er kennt den weg, etc). Leider hab ich nur seine Frau eingetragen die immer hinten sitzt... Passiert jetzt etwas wenn mich die Polizei anhält?(der Mann würde auch die Bestimmungen erfüllen)
Und noch eine Frage: Fängt die Probezeit erst mit 18 an oder schon jetzt?
Greetze

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13.01.2006, 18:22 Uhr

zu: Begleitetes Fahren: Begleitperson muss Beifahrer sein?

Kann sitzen wo sie will, weil sie nur beraten soll und nicht aktiv ins fahren eingreifen.
Aber für ca. 5€ kannste den Mann auch noch eintragen lassen.

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15.01.2006, 17:29 Uhr

zu: Begleitetes Fahren: Begleitperson muss Beifahrer sein?

THX! hätt auch einfach forum durchsuchen können da stands ja scho;)
Ach ja zur Schnitzelanfrage...noch nie was von dem legendärem Rennschnitzel gehört? Hatt sich alles geholt was es im Fleischmotorsport so zu holen gab! Manmanman...ALLGEMEINBILDUNG...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

An Taxenständen

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-103 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. Was sollten Sie in der Regel zuerst tun?

Unfallstelle absichern

Zur nächsten Telefonzelle fahren und Rettungsdienst alarmieren

Prüfen, wie schwer die Verletzungen sind