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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Musti61
11.01.2006, 17:38 Uhr

30 erlaubt hatte so 52 bis 55 km/h

Hallo Leutz,
mich hat es nun endlich auch erwischt.
Womit muss ich rechnen ???
Würde es was bringen wenn bescheid kommt und ich die ganze sache bis zur ende meiner Probezeit (01.06.2006) hinauszögere??

Bitte um infos , danke an alle schon mal die antworten.

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11.01.2006, 17:49 Uhr

zu: 30 erlaubt hatte so 52 bis 55 km/h

Wie immer: http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php

Nein es bringt dir garnichts. Da du am Tag der Tat noch in der Probezeit warst. Das zählt...

Wenn du Glück hast, musst du nur nen Verwarngeld berappen. Da erst ab einer Überschreitung von 21 Kmh eine Probezeitverlängerung etc. auf dich zu kommt.

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11.01.2006, 17:50 Uhr

zu: 30 erlaubt hatte so 52 bis 55 km/h

FU** ich war Letzter :-P

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Musti61
11.01.2006, 18:24 Uhr

zu: 30 erlaubt hatte so 52 bis 55 km/h

macht mich doch nicht fertig :o(

danke für die Infos... :O)

Hey der scheiß wagen ist auf meine schwester angemeldet ich hoffe ich sehe sehr weiblich auf dem Foto aus , weil dann könnte ja meine schwester alles auf sich nehmen, oder ?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-008 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einfahren. Hinter Ihnen parkt ein Lastzug. Wie beurteilen Sie diese Situation?

Wegen der verdeckten Sicht können Sie herannahende Fahrzeuge erst recht spät sehen

Wegen der verdeckten Sicht können von hinten herannahende Fahrzeuge Ihr Fahrzeug erst spät sehen

Das Einfahren ist hier ungefährlich, weil Sie sich im Schutz des hinter Ihnen stehenden Lastzugs befinden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit