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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lynxx
11.12.2005, 01:07 Uhr

Vater übernimmt Strafe?

Hallo,

wurde leider in einer 60er Baustelle auf der Autobahn mit 88 geblitzt... sehr ärgerlich, da ich ansonsten immer korrekte Geschwindigkeit einhalte... nur dort ging es auf 100, 100m später auf 80, nochmal 100m später schon auf 60... da ich auf dem linken Fahrstreifen neben einem LKW war, wollte ich vorbei und habe ausrollen lassen, vor dem LKW auf den rechten Fahrstreifen gewechselt und dann zack, Blitz... zu spät. :(

Für mich hieße das, dass ich 3 Punkte bekäme, 50 Euro zahlen müßte, die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden würde und ich ein Aufbauseminar absolvieren müßte (weitere ~300 Euro). Könnte aber mein Vater die Strafe übernehmen, und so mir die Probezeitverlängerung und das Aufbauseminar ersparen? Wird auf "Betrug" bei sowas überprüft? Denn wenn man das Foto mit dem Bild meines Dads vergleichen wurde, wäre es wohl seltsam. Aber gut, mich erkennt man auch nicht mehr... auf Führerschein mit Brille und kurzem Haar, habe ich doch jetzt Kontaktlinsen und lange Haare zum Zopf gebunden.

Wie seht ihr die Lage? Auf jeden Fall wird mein Vater mich erstmal nicht "verraten". Wenn die ermitteln, muss dann auf jeden Fall ich die Strafe übernehmen oder kann mein Vater einfach zahlen?

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11.12.2005, 01:33 Uhr

zu: Vater übernimmt Strafe?

Noch als Anmerkung... das Fahrzeug ist auf meinen Vater angemeldet. Er hat also den ersten Breif bekommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
11.12.2005, 01:36 Uhr

zu: Vater übernimmt Strafe?

Na grundsätzlich kriegt der Fahrzeughalter ja die Post. Wenn dein Vater also eingetragen ist, dann kannste davon ausgehen das er zahlen muss. Das Bild wird ja erst überprüft, wenn dein Vater Einspruch einlegt. Gibt dieser den Verstoß allerdings zu, ist die Sache hiermit erledigt.

Die Frage ist jetzt nur, ob dein Vater das übernehmen will ;-)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-101 / 3 Fehlerpunkte

Im Herbst kommen Ihnen am Tage eine Reihe von Pkw mit eingeschaltetem Abblendlicht entgegen. Womit müssen Sie besonders rechnen?

Mit starken Regenschauern

Mit verschmutzter Fahrbahn

Mit plötzlich auftretenden Nebelbänken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h