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23.11.2005, 11:26 Uhr

Probezeit: 21 zu schnell + unfallflucht

Guten Morgen,
Ich bin in der Probezeit und habe mir einige Sachen geleistet:
1. Geblitzt mit 16Km/H zu schnell -> Da ich aber nur der Fahrer und nicht der Halter des Wagens war, lief das alles über den Halter und für mich Cash & Go...
2. Mit Laserpistole 24Km/H zu schnell. Strafe laut Polizisten vor Ort: 50€ und 1 Punkt.
3. Unfallflucht: Rückwärts ausgeparkt und Schaden am Fahrzeug verursacht. Polizei am gleichen Tag bei mir... Mein Auto hat kleinere Schäden (Lack etc). Das Auto was hinter mir war scheint auch ein "kleineren" Schaden zu haben. Laut Polizist: Stoßstange durch Druck nach hinten geschoben und somit an den Seite aus der Halterung...

Meine Fage ist nun was ich so zu Erwarten habe.
Das erste Vergehen wird wohl garnicht auf mich treffen. Das zweite scheint ja normal schon Nachschulung zu geben und plus das dritte Vergehen...
Nachschulung scheint ja sicher zu sein.
Wie siehts mit Versicherung, Führerschein, Probezeitverlängerung und Geldstrafen aus?

Vielen Dank

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23.11.2005, 12:50 Uhr

zu: Probezeit: 21 zu schnell + unfallflucht

da du wahrscheinlich noch keine 21 bist, kommt wohl noch jugendstrafrecht zur anwendung.
vorbestraft bist du nur, wenn die tagessätze mind. 90 sind.
falls du bisher noch nicht strafrechtlich in erscheinung getreten bist könntest du wie schon erwähnt sozialstunden erhalten.
diese haben mehr erziehenden charakter.
tagessätze sollen strafe sein.
das du armer schüler bist kommt nur bei der höhe der tagessätzte zur anwendung (minimum 5euro). auch sozi empfänger müssen solche u.U. bezahlen. nicht bei der entscheidung ob sozialstunden oder tagessätze.
aber beschissen war deine aktion schon.

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23.11.2005, 14:45 Uhr

zu: Probezeit: 21 zu schnell + unfallflucht

Danke für die Antworten!

Ja die Aktion war *******.
Werde es sicher auch nicht nochmal machen :p
Ich bin 20 und nicht Vorbestraft oder ähnliches...
Das klingt hart was ihr so schreibt.
Die Polizisten haben gemeint das Aufbauseminar relativ sicher ist und alles weitere muss der Staatsanwalt regeln (ob er es fallen lässt etc..). Wenn er es nicht fallen lässt rechne ich mit sozialstunden....
obwohl ich als Azubi sicherlich auch "zahlen" könnte....

Da ich ja bei 2 schon ein Aufbauseminar bekommen werde -> wir wird sich das auf die 3te "Aktion" auswirken??

Klingt vielleicht doof aber werde ich mein Führerschein behalten? (Probezeit = 4 Jahre ist glaub auch klar)

..zum Seitenbeginn

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