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02.11.2005, 22:15 Uhr

kleiner parkunfall

hallo,
ich habe am montag beim rückwerts ausparken ein auto versehentlich gerammt. an den beiden autos konnte man auf den ersten blick keine schäden erkennen auch die polizei hatte so einige zweifel.doch auf dem zettel was die mir gegeben haben steht: Verkehrsunfallanzeige wird gefertigt, da Bußgeldbestand. meine frage: müsste ich eigendlich nicht einfach nur verwahrungsgeld zahlen bei so einem unfall? ich habe keinen verletzt oder eine fahrerflucht brgangen. meiner versichrerung ist es auch aufgefallen und die waren auch sprachlos warum die mir sowas anhängen. was könnte ich also tun um das zu mindern? rechtsanwalt?
Danke im Vorraus
PS: ich habe meinen Führerschein seit etwa zwei wochen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-104 / 3 Fehlerpunkte

Die Straße ist auf einem kurzen Stück vereist. Was sollen Sie hier möglichst vermeiden?

Lenkbewegungen

Bremsen

Beschleunigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B

Mit Rutschgefahr und verlängertem Anhalteweg

Mit plötzlich auftauchendem Gegenverkehr

Mit unsicherer Fahrweise des Radfahrers