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 Hellow
02.11.2005, 22:15 Uhr
kleiner parkunfall
hallo,
ich habe am montag beim rückwerts ausparken ein auto versehentlich gerammt. an den beiden autos konnte man auf den ersten blick keine schäden erkennen auch die polizei hatte so einige zweifel.doch auf dem zettel was die mir gegeben haben steht: Verkehrsunfallanzeige wird gefertigt, da Bußgeldbestand. meine frage: müsste ich eigendlich nicht einfach nur verwahrungsgeld zahlen bei so einem unfall? ich habe keinen verletzt oder eine fahrerflucht brgangen. meiner versichrerung ist es auch aufgefallen und die waren auch sprachlos warum die mir sowas anhängen. was könnte ich also tun um das zu mindern? rechtsanwalt?
Danke im Vorraus
PS: ich habe meinen Führerschein seit etwa zwei wochen.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?
Unmittelbar vor den Schienen
In Höhe der Schranke
Vor dem Andreaskreuz
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte
Wann ist das Überholen verboten?
Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende
Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken
Wenn die Verkehrslage unklar ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?
Rechtsabbieger müssen warten
Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge
Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung
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