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28.10.2005, 18:11 Uhr

Muss ich zur Nachschulung?

Hi,
Ich brauche Antwort auf meine Frage, ob ich wegen einem Unfall in der Probezeit zur Nachschulung muss. Mir ist das ganze in der Stadt passiert bei regennasser Fahrbahn. Bin aus der Kurve gerutscht, war nicht unbedingt zu schnell, habe nur falsch eingelenkt.

Habe jetzt nen Brief bekommen:

"Ihnen wird zu Last gelegt ..... nicht angepasste Geschwindk. bei regennasser Fahrbahn..."

Dazu muss ich Stellung nehmen. Hoffe dass es nur ein Bußgeld gibt. Es ist niemand zu Schaden gekommen außer die Leitblanke :)

Danke für Antworten

M.f.G

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28.10.2005, 18:21 Uhr

zu: Muss ich zur Nachschulung?

Da muss ich dich leider enttäuschen ... Nicht angepasste Geschwindigkeit bei regennasser Fahrbahn mit Sachschaden kostet 75 € und bringt 3 Punkte in Flensburg. In der Probezeit ist das ein A-Verstoß, d.h. das Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung werden folgen.

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28.10.2005, 20:18 Uhr

zu: Muss ich zur Nachschulung?

Mir ist nichts passiert. Nur der Leitplanke und dadurch auch meinem Auto :) Naja dafür hab ich jetzt nen neues    gg

WILL NICHT ZUR NACHSCHULUNG *heul*

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28.10.2005, 20:21 Uhr

zu: Muss ich zur Nachschulung?

Wie ist das eigentlich mit der Nachschulung? Muss ich da meinen Führerschein in der Zeit abgeben ? Darf ich totzdem fahren ???

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht

Auf eine Ampel

Auf eine Zollstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

0130

110 oder 112

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich an einem Bahnübergang, dessen Schranken geschlossen sind?

Bei Dunkelheit möglichst auf Standlicht umschalten

Vor dem Andreaskreuz warten, Straßeneinmündungen freilassen

Verkehrsraum ausnutzen, dicht vor der Schranke warten