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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
16.10.2005, 12:50 Uhr

zu: Erneut Erste-Hilfe für Klasse A?

»Für B sind nur "Sofortmassnahmen am Unfallort" vorgeschrieben und die gelten 2 Jahre.«

... das wird immer wieder gerne aus der Luft gegriffen. In der Tat gibt es keine amtliche Gültigkeitsbegrenzung für diese Kurse. Amtlich.

Praktisch ist eine Auffrischung nach gewisser Zeit schon sinnvoll.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern maus
20.10.2005, 22:30 Uhr

zu: Erneut Erste-Hilfe für Klasse A?

Ich habe nach fast 20 jahren Autoführerschein den Motorradführerschein gemacht.Ich musste kein Erste Hilfe Kurs mehr machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dani N.
29.10.2005, 04:12 Uhr

zu: Erneut Erste-Hilfe für Klasse A?

Ich habe meinen Autoführerschein 1974 gemacht, dieses Jahr im August A unbeschränkt. Ich hätte keinen Erste-Hilfe-Kurs gebraucht, habe aber die Gelegenheit wahrgenommen und trotzdem daran teilgenommen.

Es war bitter notwendig! In der Zwischenzeit hat sich so vieles geändert und ich hatte das meiste von damals wieder vergessen. Im übrigen nützt ein Erste-Hilfe-Kurs mir ja nicht nur als Kraftfahrer. Viele Unfälle passieren zuhause oder am Arbeitsplatz. Eigentlich sollte jeder vernünftige Mensch alle paar Jahre an so einem Kurs teilnehmen. Der Kurs heißt ja "lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort".

Bei den wenigsten Unfällen ist gleich ein Arzt oder Sanitäter zugegen. Richtige erste Hilfe kann Leben retten. Jeder von uns kann auch Unfallopfer sein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B

Mit Gegenverkehr

Die Radfahrerin wird absteigen, um Sie vorbeizulassen

Die Radfahrerin wird links an dem parkenden Pkw vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren