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13.10.2005, 16:37 Uhr

zu: Rotlichtvergehen

Wie lang sind die Vergehen denn her? 3 Monate beträgt die Verjährungsfrist.

Wenn es unter 1 sec war, würden beide Verstöße nach Bußgeldkatalog je 50 € kosten und je 3 Punkte bringen. Dazu kommen pro Bußgeldbescheid nochmal ca 25 € Gebühren. Wenn du Pech hast, kostet der zweite Verstoß mehr, weil du dann Wiederholungstäter bist.

Zum Aufbauseminar musst du aber nur einmal und auch deine Probezeit verlängert sich dann nur um 2 Jahre.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

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Nach fünf Jahren

Nach einem Jahr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

An Taxenständen

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt?

Wer sein Fahrzeug verlässt

Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet

Wer länger als drei Minuten hält