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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
12.10.2005, 13:56 Uhr

probezeit?

mal angenommen ich begehe während der probezeit fahrerflucht (ohne personenschaden), dass ich das war fällt aber, warum auch immer, erst ein jahr nach ablauf der probezeit auf. was passiert dann? noch 2 jahre drangehängt obwohl die probezeit shcon rum ist?



und bevor mich jetzt gleich alle steinigen: das ganze ist rein hypothetisch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
13.10.2005, 09:52 Uhr

zu: probezeit?

nja, mla angenommen die pobezeit wäre '08 rum und '09 merkt die polizei wers war-gilt die (verlängete) probezeit dann bis '10 oder bis '11

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
13.10.2005, 11:40 Uhr

zu: probezeit?

Mal angeommen, Du hast bis 08 Probezeit und sie merkt es 11, dann wird sie verlängert entsprechend den Richtlinien auf vier Jahre. Da Du bereits 5 Jahre den FS hast... ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-008 / 3 Fehlerpunkte

An einem Fahrzeug sind Motor und Schalldämpfer "frisiert". Welche Folgen kann das haben?

Der Kraftstoffverbrauch sinkt erheblich

Die Lärmbelästigung nimmt zu

Der Schadstoffausstoß wird größer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B

Dass ein von rechts kommendes Fahrzeug auf seine Vorfahrt verzichtet

Dass sich Ihr Bremsweg durch Feuchtigkeit und Laub verlängert

Dass von rechts ein Fahrzeug kommt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung