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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Frew
11.10.2005, 19:49 Uhr

Zu schnell, Probezeit und Nachschulung

Ich weiß, es gibt schon viele Themen dazu aber ich brauch konkrete Hilfe.

Wurde gestern in der 30er-Zone mit 63 km/h erwischt und rausgewunken.
Die Polizistin meinte zu mir "Glück gehabt! 3 km/h Toleranz!"

Für mich bedeutet dies nun folgendes:

- 60 € Bußgeld
- 3 Punkte
- Nachschulungsseminar
- Verlängerung der Probezeit

Jetzt kommts ... meine Probezeit endet am 29.12.2005!

Was ist wenn der Nachschulungsbescheid erst nach meiner Probezeit kommt? Wird der kram immer noch Verlängert? Was ist, wenn ich so nen Seminar noch mache zur Verkürzung der Probezeit, bevor der Bescheid kommt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
11.10.2005, 19:56 Uhr

zu: Zu schnell, Probezeit und Nachschulung

Wann der Bescheid kommt, ist egal, es zählt der Tatzeitpunkt.
"Glück gehabt" hast du in soweit, dass bei 1 km/h mehr ein Fahrvebot fällig wäre.
Du kannst natürlich weiterhin deine Probezeit um ein Jahr verkürzen, um die Verlängerung kommst du aber nicht mehr rum, du hast dann halt insgesamt nur 3 statt 4 Jahre.

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11.10.2005, 20:02 Uhr

zu: Zu schnell, Probezeit und Nachschulung

alles klar ... gut zu wissen!
und so ne nachschulung kostet 400 €??

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11.10.2005, 20:07 Uhr

zu: Zu schnell, Probezeit und Nachschulung

was ich noch fragen wollte ... und zwar ein kumpel von mir wurde beim überfahren der ampel bei rot erwischt! was droht im genau?

- bußgeld in welcher höhe?
- probezeit wird verlängert?
- nachschulung?
- abgabe des führerscheins?
- punkte ?

danke schonmals :)

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11.10.2005, 21:20 Uhr

zu: Zu schnell, Probezeit und Nachschulung

und noch eine Frage:

Bis wann ist jetzt meine Probezeit?

29.12.2007 ?!?!?!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
11.10.2005, 22:47 Uhr

zu: Zu schnell, Probezeit und Nachschulung

»Ã¼berfahren der ampel bei rot«

Hier kommts drauf an ob über eine Sekunde Rot oder drunter. Wenn drunter, dann 50€, 3 Punkte. Wenn drüber, dann 125 €, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bei beidem, da A-Verstoß.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rainer85
12.10.2005, 09:36 Uhr

zu: Zu schnell, Probezeit und Nachschulung

Habe auch mal eine Frage wurde heute morgen geblitzt... (ca 63km/h mehr oder weniger kA) und bin noch in der Probezeit was heisst das jetzt für mich? So nebenbei das Auto ist auch meine Mutter zugelassen wenn die den Bescheid bekommt und er ist auf sie kann ich da dann meiner Mutter das Bußgeld geben und sie bezahlt das und bei mir passiert dann nix?
danke im voraus

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12.10.2005, 09:53 Uhr

zu: Zu schnell, Probezeit und Nachschulung

Erstmal den Bescheid abwarten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rainer85
12.10.2005, 12:03 Uhr

zu: Zu schnell, Probezeit und Nachschulung

ja 50 war erlaubt naj dann werte ich mal ab danke :D und 15€ geht ja noch....

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie sich diesem Verkehrszeichen nähern?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108

Durch schnelle Lenkbewegungen den Unebenheiten ausweichen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005

Mit Gegenverkehr

Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht

Mit Vorrang des Gegenverkehrs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird