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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bubu
01.10.2005, 00:17 Uhr

Eine komische frage...

Hallo Leute!
Die frage kann euch komisch erscheinen, aber trozdem.
Weiss jemand von euch mit welcher Lichtfarbe
die Ampelblitzer Blitzt?
Bin heute abend von der Arbeit nach hause gefahren und die Ampel, die schon auf gelb geschaltet war, überfahren. Da hatte ich helles licht als blitzer gesehen. Jetzt weiss ich nicht, ob das Scheinwerver von den anderen wagen waren, oder die Ampelblitzanlage.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MLR1980
06.10.2005, 22:18 Uhr

zu: Eine komische frage...

Also wenn die Ampel gelb war, war es kein Blitzlicht, denn Rotlicht-Blitzer gehen nur bei rot.(heißt ja: Rotlichtverstoß und nicht Gelbmißachtung)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lovetrain2005
07.10.2005, 08:45 Uhr

zu: Eine komische frage...

Hi,

das muss ich aber berichtigen, denn es gibt gerade genug Ampelblitzer, die schon bei Gelb blitzen.
Musste schon leider selbst die Erfahrung machen.
Allerdings fuhr neben mir noch ein Auto das auch geblitzt wurde und wir haben uns zusammen gemacht und sind gleich auf die Polizei gefahren und haben dazu Stellung genommen.
Nach dem dann das Schreiben kam vom Amt, haben wir dann nur noch den Bericht von der Polizei dazu gegeben und das ganze wurde niedergelegt.
Selbst die Polizei hat uns bestätigt, dass es einige Blitzer gibt, die schon bei Gelb blitzen.
Das ist einfach so, das die wenigsten wirklich was dagegen unternehmen und dass unser Staat Geld braucht, darüber brauchen wir hier ja wohl nicht spekulieren.

Gruß Lovetrain2005

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden