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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern girl_05.87
22.09.2005, 20:32 Uhr

Seit wann gilt das Fahren ab 18 und nicht mehr mit 21?

Hallo!

Wir haben schon oft diskutiert, seit wann man den Führerschein mit 18 machen kann. Mein Vater, der nur ein Auge hat, hat seinen erst mit 21 Jahren gemacht. Meine Frage ist nun kam das durch die Frist von 21 Jahren oder durchs Auge. - Meine Oma und mein Vater wiedersprechen sich. -

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern girl_05.87
22.09.2005, 20:41 Uhr

zu: Seit wann gilt das Fahren ab 18 und nicht mehr mit 21?

Danke, das hilft mir schon! Meiner ist Baujahr "1955". Sollte jemand nähere Angaben haben bin ich noch interessiert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.09.2005, 22:30 Uhr

zu: Seit wann gilt das Fahren ab 18 und nicht mehr mit 21?

Für den Autoführerschein gab es noch nie ein Mindestalter von 21 Jahren. Das Mindestalter von 18 Jahren wurde schon vor dem 1. Weltkrieg eingeführt, davor gab es meines Wissens gar kein Mindestalter.

(Nicht zu verwechseln mit der Volljährigkeit, die in Deutschland erst Mitte der 70er Jahre von 21 auf 18 herabgesetzt wurde.)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
23.09.2005, 16:16 Uhr

zu: Seit wann gilt das Fahren ab 18 und nicht mehr mit 21?

Seit 3. Mai 1909 (Verkündung) bzw. 1. April 1910 (Inkrafttreten) - davor gab es uneinheitliche Länderregelungen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte

Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?

Sie müssen das Zeichen nicht beachten

Sie werden aufgefordert, abzubiegen

Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer Landstraße. Plötzlich fährt vor Ihnen ein Traktor auf die Straße. Wie erreichen Sie einen möglichst kurzen Bremsweg?

In kurzen Abständen mehrfach kräftig bremsen (Stotterbremse)

Erst vorsichtig und dann zunehmend kräftiger bremsen (progressives Bremsen)

Sofort kräftig bremsen und allmählich nachlassen, wenn die Situation es zulässt (degressives Bremsen)

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106

Vorausgegangene Streckenverbote

Ein Zonenhaltverbot

Eine Vorfahrtstraße