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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.09.2005, 18:11 Uhr

zu: Bescheid bekommen und nun?

»Wie gehts weiter? Entzug oder Nachschulung?«

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis kommt hier nicht in Betracht, wenn du nicht gerade betrunken warst. Wie es danach weitergeht, hängt dann davon ab, ob ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

»Die Versicherung hat den Schaden dem Fahrzeughalter gezahlt, kann sie mich in Regress nehmen bei sowas?«

Nein, dann bräuchte man ja keine Versicherung, wenn man den Schaden schließlich doch bezahlen müsste. Regress kommt nur dann in Frage, wenn die Versicherung nicht für dich leisten müsste, wie bei Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.
Du verlierst allerdings einen Teil deines Schadenfreiheitsrabattes und wirst entsprechend hochgestuft.

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22.09.2005, 19:20 Uhr

zu: Bescheid bekommen und nun?

Die Haftpflichtversicherung zahlt immer, wenn ein berechtigter Fahrer am Steuer saß. Ob für das Fahrzeug andere Fahrer ausgeschlossen waren ("Alleinfahrerrabatt"), kann dir nur dein Verlobter sagen.

Oder geht es jetzt um die Kasko, weil du schreibst, dass dein Verlobter Geld von der Versicherung bekommen hat?

Regress bzw. Schadenersatz könnte allerdings dein Verlobter von dir verlangen. Aber das wird er wohl nicht machen, wenn ihr beiden noch heiraten wollt ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-118 / 3 Fehlerpunkte

Mit welchen Gefahren müssen Sie vor allem in ländlichen Gebieten rechnen?

Mit überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Mit langsamen landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Mit Fahrbahnverschmutzungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung