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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tanija
15.09.2005, 11:24 Uhr

Anforderungen an das Sehvermögen

Ich hab mal ne Frage zu folgendem Sachverhalt:

Ein Lastkraftwagen-Fahrer wird wegen Eintretender Einäugigkeit krankgeschrieben und damit grundsätzlich berufsunfähig.
Da er seinen Führerschein jedoch vor dem 31.12.1998 gemacht hat, gelten für ihn geringere Anforderungen als für seine jüngeren Kollegen und §12 FeV i.V.m. Anlage 6 (Nr. 2.2.3) ist erfüllt.
Ihm selbst ist es aber zu gefährlich weiterhin Lkw zu fahren und er würde gern eine Umschulung machen, die ihm die LVA (laut Auskunft des Reha-Beraters) auch bezahlen würde. Allerdings will sein Arzt ihn aufgrund der oben liegenden Vorschrift (Anlage 6) nicht weiterhin krankschreiben und der Mann würde arbeitslos werden.

Weiß jemand, was man in diesem Fall tun kann? Gibt es noch ergänzende Vorschriften? Ist vielleicht die Sonderregel der Anlage 6 Nr. 2.2.3 eine "Kann"-Vorschrift?

Danke für eure Hilfe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.09.2005, 12:57 Uhr

zu: Anforderungen an das Sehvermögen

Das ist wohl einer der wenigen Fälle, in denen jemand seine Fahrerlaubnis unbedingt verlieren möchte. Ich würde es tunlichst bleiben lassen, so zu argumentieren, dass das Sehvermögen für die Lkw-Klassen nicht mehr ausreicht. Anderenfalls könnte nämlich außer der Klasse C/CE recht schnell auch die Klasse B betroffen sein. Hier muss nämlich (egal ob alter oder neuer Führerschein) bei Einäugigkeit das gute Auge eine Sehschärfe von mind. 0,6 erreichen. Und selbst wenn das im Moment noch der Fall sein solte, muss man ja mit zunehmendem Alter mit einer Verschlechterung rechnen.

Ich würde also nicht den Verlust aller Fahrerlaubnisse riskieren, nur um auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen zu haben. Schließlich ist ein (Auto-)Führerschein sogar Voraussetzung bei vielen Jobs.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tanija
15.09.2005, 15:11 Uhr

zu: Anforderungen an das Sehvermögen

Das stimmt zwar, den Pkw-Führerschein verliert man allerdings in jedem Fall bei der Unterschreitung von 0,6. Egal ob der Fahrer noch die Erlaubnis zur Führung eines Lkw hat oder nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tanija
15.09.2005, 15:19 Uhr

zu: Anforderungen an das Sehvermögen

Kleine Korrektur:

Die Erlaubnis zur Führung eines Lkw verliert man bei Einäugigkeit nach dieser Sonderregel bei Unterschreitung von 0,7 auf dem gesunden Auge.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.09.2005, 15:25 Uhr

zu: Anforderungen an das Sehvermögen

Ja, aber was soll das jetzt in diesem Fall bringen? Du willst doch nicht, dass dein Bekannter alle Führerscheine verliert, nur damit er weiterhin krankgeschrieben wird? Und wenn er krankgeschrieben würde, dann dürfte er an dieser Reha-Maßnahme teilnehmen, um dann nach einigen Wochen zu erfahren, dass ihn ohne Führerschein kein Arbeitgeber beschäftigen will. Ich würde da nach anderen Lösungen suchen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tanija
15.09.2005, 15:43 Uhr

zu: Anforderungen an das Sehvermögen

Nein. Das möchte ich nicht. Davon ist er ja auch weit weg. Ich glaube, er hat auf dem guten Auge eine Sehschärfe von 1,0. Bis er zur 0,6 oder 0,7 runter kommt...

Ich meine: Davor braucht er keine Angst zu haben.

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