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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nichtsalsprobleme
16.08.2005, 09:29 Uhr

probezeit ?!

hallo allezusammen, ich habe einen ausländischen führerschein umschreiben lassen ( nicht-EU).

gilt auch dann die probezeitregelung ?
--> 2 jahre ?

sollte es so sein, zählt dann der ausstellungstag in deutschland oder im ausland ?

wäre für antwort sehr dankbar...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
16.08.2005, 22:22 Uhr

zu: probezeit ?!

Ja, es gelten 2 Jahre Probezeit ab Erteilung der Fahrerlaubnis im Ausland.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006

Höchste Aufmerksamkeit

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120

Lkw

Motorräder

Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen nicht halten

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