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07.08.2005, 13:36 Uhr

zu: ist die zahlung erforderlich?

Nun. Zu Deiner Einstellung, dass Dir die Sozialstunden gut getan haben sehe ich sehr positiv an.
Aber zu Deiner eigentlichen Frage. Die Geschädigte hat Anspruch auf einen Leih- oder Mitwagen, oder einen Anspruch auf Nutzungsausfall. Beides kostet Dich eigentlich gleich viel. Ob nun 400 Euro dem Schaden angepasst sind, kommt darauf an, wie lange ihr Auto in der Werkstatt war und nach dem Schadensgutachten sein durfte. Aber vom Grundsatz her, musst Du ihr den Wagen zahlen, sprich normalerweise Deine Haftpflichtversicherung

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08.08.2005, 13:11 Uhr

zu: ist die zahlung erforderlich?

Hallo aku,

bist du sicher, dass du die 1400 EUR aus eigener Tasche bezahlen musst? Üblicherweise zahlt das die PKW-Haftpflicht. Dafür wirst du dann in der Schadensfreiheitsklasse hochgestuft.

Viele Grüße

steffi (37)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Was verlängert den Bremsweg?

Mitführen eines ungebremsten Anhängers

Fahren auf Gefällstrecken

Nasse oder glatte Fahrbahnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102

Sie müssen äußerst rechts fahren

Sie dürfen auf dem angrenzenden Gehweg parken

Sie müssen mit schlechtem Fahrbahnrand rechnen