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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schnurri88
31.07.2005, 17:32 Uhr

Führerschein ab 17

Hallo!
Ich werde im Oktober 17. Wenn ab 1.9. der Führerschein ab 17 gilt, dann kann ich ja ab September in die Fahrschule gehen? Wie ist das dann, wenn ich im Oktober ´06 18 werde, kann ich diesen Führerschein automatisch als "richtigen" Führerschein benutzen oder muss ein neuer beantragt werden?
Danke!
Grüße Schnurri88

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wuschel
31.07.2005, 22:03 Uhr

zu: Führerschein ab 17

Du bekommst nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung, die du dann wenn du 18 wirst beim Straßenverkehrsamt (StVA) wieder abgeben musst und dann deinen Kartenführerschein ausgehändigt bekommst. Solange gilt die Prüfbescheinigung und der Personalausweis zusammen.

Anmelden kannste dich schon, und ab 01.09. können dann deine Papiere (Sehtest, Erste Hilfe, Passbild und Antrag) beim StVA abgegeben werden.

Gruß

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136

Eine Zone mit absolutem Haltverbot

Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot

Vorausgegangene Streckenverbote

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Einfach durchfahren

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben