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Kins
26.07.2005, 13:06 Uhr
Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ich bin mittlerweile 18 Jahre alt und bin ab dem 15 Lebensjahr Roller gefahren.Verkürzt sich meine Probezeit deshalb auch um 1 Jahr statt wie beim 125er Führerschein um 2 Jahre????
#89120
Georg_g
26.07.2005, 16:48 Uhr
zu: Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ein Roller, egal ob Mofa oder Klasse M, bewirkt leider keinen Beginn der Probezeit. Du hast also für die Klasse B 2 Jahre Probezeit.
#89143
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich?
Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten
Beschleunigt weiterfahren, weil der Gegenverkehr warten muss
Weiterfahren und auf den Gehweg ausweichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-101 / 3 Fehlerpunkte
Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt allgemein innerhalb geschlossener Ortschaften?
km/h
km/h
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung
Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung
Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge
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Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 261) wurde zuletzt aktualisiert am 14.05.2018
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