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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kins
26.07.2005, 13:06 Uhr

Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???

Ich bin mittlerweile 18 Jahre alt und bin ab dem 15 Lebensjahr Roller gefahren.Verkürzt sich meine Probezeit deshalb auch um 1 Jahr statt wie beim 125er Führerschein um 2 Jahre????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.07.2005, 16:48 Uhr

zu: Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???

Ein Roller, egal ob Mofa oder Klasse M, bewirkt leider keinen Beginn der Probezeit. Du hast also für die Klasse B 2 Jahre Probezeit.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Erste-Hilfe-Station

Auf eine Gefahrstelle

Auf eine Kreuzung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129

Pkw

Motorrad mit Beiwagen

Motorrad ohne Beiwagen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-108-B / 3 Fehlerpunkte

Vor dem Motorrad will ein Pkw auf die Fahrbahn zurücksetzen. Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-108-B

Dass die Bremsleuchten des Pkw erlöschen und dieser weiter zurücksetzt

Dass Ihr Bremsweg länger als normal werden kann

Dass der Motorradfahrer plötzlich bremst