Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Donnerstagabend
07.07.2005, 21:05 Uhr

Wieviele darf ich mitnehmen ?

Hallo, ich habe noch die alte Führerscheinklasse 3 und würde mal wissen wiviele Leute ich in einem Kleintransporter mitnehmen darf. Ich habe schon ein wenig rumgesurft, aber es gibt viele unterschiedliche Aussagen ... Ein Hinweis auf die rechtliche Regelung wäre auch nicht schlecht ;-)

Danke !!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Donnerstagabend
07.07.2005, 21:30 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

Das bedeutet, einen Wagen mit 10 Sitzpläzen darf ich nicht fahrene gal wieviele Personen drin sind und einen Wagen mit 4 Sitzpläzen darf ich aber mit 5 fahren ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Donnerstagabend
07.07.2005, 21:40 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

Danke schön, ich hatte das schon so verstanden, finde es aber irgendwie unlogisch ... egal, vielen Dank für Eure Hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Donnerstagabend
07.07.2005, 21:50 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

Ja, scheint wohl so. Sind denn eigentlich diese Kleinbusse von VW u.s.w. darauf ausgelegt? Sprich, die haben höchstens 9 Sitzplätze?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
08.07.2005, 10:39 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

soweit ich weiß, darf man auch Fz mit mehr als 9 Sitzplätzen fahren, allerding darf dann außer dem Fahrer nur eine weitere Person mitfahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.07.2005, 16:03 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

soweit ich weiß, darf man auch Fz mit mehr als 9 Sitzplätzen fahren, allerding darf dann außer dem Fahrer nur eine weitere Person mitfahren.

Das nennt sich dann für einen Inhaber der Klasse B "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.07.2005, 16:29 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

Eine Ausnahmeregelung für Werkstattpersonal gibt es auch heute noch in der FeV. Dort heißt es: "Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen."

Die zul. Gesamtmasse ist aber immer zu beachten. Und außerdem gilt das nicht für Inhaber der Klasse B, denn dort ist bei 9 Sitzplätzen immer Schluss.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?

Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern

Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur für Lkw gilt

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-013 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren hinter einem landwirtschaftlichen Fahrzeug mit hoch beladenem Anhänger. Womit müssen Sie rechnen?

Vor allem beim Bremsen oder beim Abbiegen können Teile der Ladung herunterfallen

Die Blinker können verdeckt sein, so dass schlecht zu erkennen ist, wenn der Zug abbiegen will

Der Zug hat wegen der Beladung einen besonders kurzen Bremsweg