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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern meiki87
30.06.2005, 18:04 Uhr

Gültigkeit des Erste Hilfe Kurs

Ich habe vor knapp zwei Jahren Roller-Führerschein gemacht und auch an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen.
Nun möchte ich Autoführerschin machen, benötige ich hierfür einen neuen Erste-Hilfe-Kurs???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HarryAngel
30.06.2005, 18:17 Uhr

zu: Gültigkeit des Erste Hilfe Kurs

Nein,aber schaden würde es nix (Alle Angaben ohne Gewähr)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.07.2005, 13:57 Uhr

zu: Gültigkeit des Erste Hilfe Kurs

Allerdings nicht mit dem SMU verwechseln. Der läuft irgendwann (1 Jahr?) ab.

Eine Bescheinigung über "Sofortmaßnahmen am Unfallort" läuft nicht nach einem Jahr ab, sondern gilt genau so unbegrenzt wie der 1.-Hilfe-Kurs.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?

Die Kreuzung möglichst schnell überqueren

Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen

Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen