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 Ralf69
22.06.2005, 18:02 Uhr
Parken im Landschatsschutzgebiet
Habe heute Post vom Oberbergischen Kreis in NRW erhalten mit o.a. Vorwurf. Abgesehen davon, daß es grundsätzlich nicht OK ist sein Fahrtzeug in der Natur abzustellen (das sehe ich ohne Widerspruch ein!!!), möchte ich gerne wissen was auf mich zu kommt.
1. Es war eine geteerte Straße, welche die Zufahrt zu mehreren Wohnhäuser darstellt.
2. Ich habe keine Schäden verursacht, soll heißen: Ich habe natürlich nicht mitten im letzen überlebenden Rotfeuermeisenhaufen des "Bergischen Land" gestanden. Vielmehr wurde dieser Teil landwirtschaftlich genutzt.
Wie teuer wird´s wohl werden und welche Möglichkeiten bestehen in der Vorgehensweise (Anhörung gem. §55 OWiG)?
Vielen Dank für ein paar Infos.
Ralf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt
Nach rechts
Geradeaus
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-101-B / 3 Fehlerpunkte
Wer muss warten?

Ich muss warten
Der Pkw, der aus dem Feldweg kommt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106 / 3 Fehlerpunkte
Was kommt nach diesen Verkehrszeichen?

Ein Gefälle in 800 m Entfernung
Ein Gefälle von 800 m Länge
Eine Steigung in 800 m Entfernung
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