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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
07.06.2005, 20:16 Uhr

zu: moped fahren ohne fahrerlaubnis

Was machste auch so einen sch...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
07.06.2005, 20:35 Uhr

zu: moped fahren ohne fahrerlaubnis

kommt darauf an wie die Beamten drauf waren, wenn sie dich anzeigen, mußt du mit einer Verwarnung für fahren ohne Helm, Bußgeld für fahren ohne Haftpflicht und wenns ganz dick kommt mit einer Führerscheinsperre (eher unwahrscheinlich)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
07.06.2005, 20:43 Uhr

zu: moped fahren ohne fahrerlaubnis

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, d.h. ein Richter entscheidet über das exakte Strafmaß. Wenn du unter 21 bist, kommt wahrscheinlich noch Jugendstrafrecht zur Anwendung, da gibts dann statt Geldstrafe normalerweise nur Sozialstunden.
Für deinen Bruder gilt das gleiche, wenn er dich hat fahren lassen. Wenn der Roller nicht angemeldet war und du nicht gesagt hast, dass er deinem Bruder gehört, dann weiß das natürlich auch die Polizei nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118

Mit einem Stau

Mit einer Erweiterung der Fahrbahn auf drei Fahrstreifen

Mit plötzlichem Bremsen der Vorausfahrenden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren