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 red-m 
02.06.2005, 17:44 Uhr
Fahrradfahrer dürfen rechts überholen!
In §5 Art. 8 STVO steht, dass man als Fahrrad- bzw. Mofafahrer Fahrzeugen, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschw. und besonderer Vorsicht, rechts überholen darf. Als begeisterter Fahrrad- aber auch Autofahrer würde ich nun gern wissen, ob dies dann auch bedeutet, dass, falls es zu einem Unfall kommt, der Fahrradfahrer automatisch eine Teilschuld hat?
Ich finde es auch ziemlich unerhört, dass manche Autofahrer (es sind nicht alle, einige machen sogar Platz) extra so weit nach rechts wie möglich fahren, sobald sie einen Fahrradfahrer von hinten heranrollen sehen. Ich finde in einer Autoschlange muss das echt nicht sein.

 Borni
02.06.2005, 18:45 Uhr
zu: Fahrradfahrer dürfen rechts überholen!
ich möchte zu dem Thema noch etwas anders zu bedenken geben. Der Radfahrer, der rechts an den wartenden Autos vorbeifährt, muss später von all den Fahrzeugen wieder überholt werden. Und dieser ganze Aufwand nur, damit der Radfahrer als erster auf der Kreuzung ist, und wenige Sekunden gewinnt.
Bei kurzen Grünphasen, oder der Möglichkeit rechts abzubiegen, sehe ich die Rechtsvorbeifahrt ein. Ich selbst mache das als Radfahrer auch. Wo die Grünphase allerdings lang ist und der Radfahrer auch nicht eher losfahren kann, stehe ich auch ganz rechts am Straßenrand. Als Autofahrer!
 Michael (Wien)
02.06.2005, 19:17 Uhr
zu: Fahrradfahrer dürfen rechts überholen!
»Der Radfahrer, der rechts an den wartenden Autos vorbeifährt, muss später von all den Fahrzeugen wieder überholt werden.«
Genau dieses Problem gibt's bei Motorrädern nicht. Trotzdem ist es bei euch für Fahrräder/Mofas erlaubt und für Motorräder verboten. Clevere Gesetzgebung, wirklich! (die wir in Ö allerdings auch eine Zeit lang hatten :-/)
lG, Mike
 red-m 
02.06.2005, 20:15 Uhr
zu: Fahrradfahrer dürfen rechts überholen!
>>viel unverschämter und gefährlicher finde ich es, wenn ein super ausgebauter radweg vorhanden ist, aber die radfahrer trotzdem die straße benutzen<<
Das finde ich allerdings auch ziemlich albern. Zumal es ja verboten ist, in solchen Fällen die Straße zu benutzen.
 radfahrer
22.06.2005, 22:38 Uhr
zu: Fahrradfahrer dürfen rechts überholen!
Übrigens sind nur solche Radwege benutzungspflichtig, die mit einem Radwegzeichen ausgeschildert sind. Es gibt einige Radwege, die der unbedarfte Autofahrer als "gut ausgebaut" bezeichnen würde, die es aber definitiv nicht sind. Problematisch ist z.B. die Nichteinsehbarkeit von Nebenstraßen und Einfahrten sowie im Kreuzungsbereich "versteckte" Radwege.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-002 / 3 Fehlerpunkte
Ein Polizeibeamter regelt den Verkehr auf einer Kreuzung, an der vorfahrtregelnde Verkehrszeichen aufgestellt sind. Was gilt?
Die Regel "rechts vor links"
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B / 3 Fehlerpunkte
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte
Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?
Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht
Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen
Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden
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