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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coleman
25.05.2005, 17:25 Uhr

Wiederholt geblitzt

Hallo,

habe heute Post von der bezirksregierung Köln bekommen, wurde mit 29 km/h zu schnell außerorts geblitzt.
Befinde mich aber immer noch in der Probezeit
(Probezeitverlängerung um 2 Jahre wegen nem Unfall/Hatte schon ne "Nachschulung")


Dieser Vorfall(29 km/h) liegt etwa 2 Monate zurück.
Nun habe ich zudem noch die befürchtung nochmals zu schnell(über 25 km/h) geblitzt worden zu sein.

--> was erwartet mich also?
--> Handelt es sich schon um eine MPU
--> Habe ich mit Fahrverbot zu rechnen?
--> Was kostet es wohl in etwa?

Schon jetzt danke für die beantwortung meiner Fragen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.05.2005, 18:20 Uhr

zu: Wiederholt geblitzt

lieber MF, der Bußgeldrechner hilft hier nur bedingt weiter, wenn es sich um den zweiten A-Verstoß innerhalb eines Jahtres handelt; dann können nämlich die Bußgelder entsprechend erhöht werden, es kann auch ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden.

MPU wäre eher unwahrscheinlich, obwohl die auch bei weiteren Verstößen angeordnet werden kann. Dann mußt Du aber noch ein paar mal mehr Dich blitzen lassen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?

Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern

Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?

Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen

Lediglich einmal vor dem Abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-002 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeibeamter regelt den Verkehr auf einer Kreuzung, an der vorfahrtregelnde Verkehrszeichen aufgestellt sind. Was gilt?

Die Zeichen des Polizeibeamten

Die Regel "rechts vor links"

Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen