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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coleman
25.05.2005, 17:25 Uhr

Wiederholt geblitzt

Hallo,

habe heute Post von der bezirksregierung Köln bekommen, wurde mit 29 km/h zu schnell außerorts geblitzt.
Befinde mich aber immer noch in der Probezeit
(Probezeitverlängerung um 2 Jahre wegen nem Unfall/Hatte schon ne "Nachschulung")


Dieser Vorfall(29 km/h) liegt etwa 2 Monate zurück.
Nun habe ich zudem noch die befürchtung nochmals zu schnell(über 25 km/h) geblitzt worden zu sein.

--> was erwartet mich also?
--> Handelt es sich schon um eine MPU
--> Habe ich mit Fahrverbot zu rechnen?
--> Was kostet es wohl in etwa?

Schon jetzt danke für die beantwortung meiner Fragen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.05.2005, 18:20 Uhr

zu: Wiederholt geblitzt

lieber MF, der Bußgeldrechner hilft hier nur bedingt weiter, wenn es sich um den zweiten A-Verstoß innerhalb eines Jahtres handelt; dann können nämlich die Bußgelder entsprechend erhöht werden, es kann auch ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden.

MPU wäre eher unwahrscheinlich, obwohl die auch bei weiteren Verstößen angeordnet werden kann. Dann mußt Du aber noch ein paar mal mehr Dich blitzen lassen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten