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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Eierkopf
19.05.2005, 13:47 Uhr

50ccm Roller mit Führerscheinklasse A

Hallo!

Ich habe Klasse A und einen 50ccm Roller zuhause stehen ( eingetragene Höchstgeschwindigkeit 45 km/h)
Aber der Italiener läuft ja üblicherweise wesentlich schneller... ( Er wurde nicht aufgemotzt!!!)

Was ist jetzt wenn man mich mit über 45 km/h erwischt?? Es ist ja dann kein fahren ohne Führerschein...
Kennt sich da jemand aus??

Mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
19.05.2005, 15:31 Uhr

zu: 50ccm Roller mit Führerscheinklasse A

deine ABE ist dann erloschen und du musst mit konsequenzen rechnen....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.05.2005, 15:53 Uhr

zu: 50ccm Roller mit Führerscheinklasse A

Wenn nichts verändert wurde und das Ding nur ein paar km/h schneller läuft (der Tacho geht ja sowieso nicht exakt), hast du nichts zu befürchten.

Wenn der Roller deutlich schneller ist, dann wäre es für dich zwar kein Fahren ohne FE, aber immernoch eine erloschene BE und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Eierkopf
19.05.2005, 21:23 Uhr

zu: 50ccm Roller mit Führerscheinklasse A

Alles klar,... das hab ich mir schon gedacht!

Danke!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-011-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-011-B

Der blaue Pkw muss mich abbiegen lassen

Ich muss den blauen Pkw durchfahren lassen

Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten

Sie müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren