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18.05.2005, 16:00 Uhr

Einspruch ja/nein

Folgende Situation: Ich fuhr auf einer Landstrasse mit freier, trockener Fahrbahn. Erlaubt waren 100, ich fuhr verkehrsbedingt 60 und kam in einen Schattenbereich. Dummerweise war dort die Fahrbahn vereist (der Mann vom Abschleppdienst sprang aus seinem Fuehrerhaus und fand sich auf der Strasse leigend wieder). Beim leichten verkehrsbedingtem Bremsen (gerade Strecke) geriet mein Auto ins Schlingern (vielleicht haette ich auf den Bremsentest beim Tuev bestehen sollen, aber wer macht das schon...) und ich drehte mich auf die andere Fahrspur, wo mich ein anderer Wagen erfasst. Die ganze Sache lief glimplich ab, ohne Verletzte.
Der Bussgeldbescheid spricht von den besonderen Strassenverhaeltnissen unangepasster Geschwindigkeit - 75 Euro, 3 Punkte.
Ich ueberlege dagegen Einspruch einzulegen, mit der Begruendung, dass ich keine Chance hatte, die Geschwindigkeit anzupassen, da ich ja beim Versuch das zu tun ins Schlingern geriet.

Wie seht ihr die Sache und meine Erfolgsaussichten?

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18.05.2005, 16:07 Uhr

zu: Einspruch ja/nein

"Ich ueberlege dagegen Einspruch einzulegen, mit der Begruendung, dass ich keine Chance hatte, die Geschwindigkeit anzupassen, da ich ja beim Versuch das zu tun ins Schlingern geriet."

Damit bestätigst Du, daß Du Dich nicht rechtzeitig der Geschwindigkeit angepasst hast.

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18.05.2005, 16:20 Uhr

zu: Einspruch ja/nein

Wie stelltst du dir das rechtzeitge Anpassen der Geschw. vor? Vor jedem Schattenbereich auf 20 abbremsen?

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18.05.2005, 16:29 Uhr

zu: Einspruch ja/nein

Sag das nicht mir, sondern dem Richter :)

Der aufjedenfall wird argumentieren, daß Du nicht genug "vorrausschauend" gefahren bist und Deine Geschwindigkeit nicht angepasst war.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B / 3 Fehlerpunkte

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Durch eine ausgeglichene Fahrweise in niedrigen Drehzahlbereichen

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