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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.05.2005, 09:17 Uhr

zu: frage bezueglich des mexikanischen fuehrerscheines

Bin zwar kein Fachmann auf diesem Gebiet, aber ich kann dich ja schonmal (ohne Gewähr) ein paar Informationen presigeben, bis ein anderer antwortet:

Dein mexikanischer Führerschein ist in Deutschland 6 Monate gültig, solange darfst Du auch fahren. Da Du aber einen vorläufigen Führerschein besitzt, kann dieser nach Ablauf dieser Frist nicht umgeschrieben werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
13.05.2005, 22:25 Uhr

zu: frage bezueglich des mexikanischen fuehrerscheines

Da es sich offensichtlich um einen Lernführerschein handelt, darf er mit diesem Führerschein überhaupt nicht in Deutschland fahren. Dieser FS wird auch nicht umgeschrieben.

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14.05.2005, 20:03 Uhr

zu: frage bezueglich des mexikanischen fuehrerscheines

Zeigst Du mir mal Bitte die Textstelle in der in der steht,daß mit einem Learner's nicht in D gefahren werden darf?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.05.2005, 21:39 Uhr

zu: frage bezueglich des mexikanischen fuehrerscheines

"Zeigst Du mir mal Bitte die Textstelle in der in der steht,daß mit einem Learner's nicht in D gefahren werden darf?"

Das steht in § 4 Abs. 3 Nr. IntKfzVO: "Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Katha
01.06.2005, 20:56 Uhr

zu: frage bezueglich des mexikanischen fuehrerscheines

Meine Cousine hat nach einem Austauschjahr sich auch einen mexikanischen Führerschein "gekauft" oder gemacht, wie auch immer ihr das bezeichnen wollt... Sie war damals ca. 2 Monate vor ihrem 18. Gebtag, weiß aber nicht ob sie da nen Learner-Schein oder nen normalen bekommen hat.
Sie durfte auf jeden Fall 6 Monate hier fahren und musste dann nochmal sowohl theoretische als auch praktische Prüfung machen, allerdings keine Sonderfahrten und theorieunterricht in ner FS machen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125

Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht

Fahrzeuge dürfen hier nicht geparkt werden

Fahrzeuge dürfen hier ohne Beleuchtung die ganze Nacht geparkt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

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Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung