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09.05.2005, 15:40 Uhr

zu: knöllchen wegen falsch parken

Nur weil es irgendeinem Anwohner nicht passt wie Du geparkt hast, muss es ja nicht falsch sein.

Es bestehen allerdings einige Parkregeln, die keine Verkehrszeichen brauchen. Zu dem ganzen Thema "Ruhender Verkehr" gibt es in einer ordentlichen Fahrschule einen ganzen Abend Theorieunterricht. Das lässt sich hier nicht alles aufzählen.

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10.05.2005, 08:31 Uhr

zu: knöllchen wegen falsch parken

»wollt halt nur wissen ob auf einem knöllchen alles aufgelistet wird oder nur ein verstoß.«

Für gewöhnlich nur ein Verstoß, und zwar der Schwerwiegendste. Park- oder Haltverbot gilt für parken am Fahrbahnrand. Wenn das Fahrzeug aber auf dem Gehweg steht, dann gilt dort das Park- bzw. Haltverbot nicht sondern es ist eben "Parken auf dem Gehweg". Das heißt im Umkehrschluß nicht zwangsläufig, dass Halten oder Parken an dieser Stelle am Fahrbahnrand erlaubt sein muß. Es muß auch nicht unbedingt ein Halt- oder Parkverbot ausgeschildert sein, damit es verboten ist.
Zieh dir mal den § 12 StVO rein, dann siehst du klarer ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse

Motorräder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-119 / 3 Fehlerpunkte

In der Dämmerung kommt Ihnen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit eingeschalteter Beleuchtung entgegen. Womit müssen Sie rechnen?

Die Breite der Zugmaschine ist trotz der eingeschalteten Beleuchtung nicht immer erkennbar

Die Zugmaschine kann ein breiteres, schlecht erkennbares Arbeitsgerät mitführen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116

Mit Arbeitern auf der Fahrbahn

Mit Baumaterial auf der Fahrbahn

Mit Verkehr von Baustellenfahrzeugen