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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sternchen1357
26.04.2005, 14:39 Uhr

Schein abholen

Hi,

falls man verhindert ist seinen Führerschein selber abzuholen und der stattdessen z. B. von den Eltern geholt wird, dann muss man doch ne Bevollmächtigung schreiben oder?
Was schreibt man da am besten alles hinein?

Danke

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26.04.2005, 19:23 Uhr

zu: Schein abholen

wann ich bestanden hab steht ja auf der Bescheinigung, die mir der Prüfer vor 3 Wochen ausgehändigt hat.
Ab morgen darf ich fahre *freu*

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26.04.2005, 19:52 Uhr

zu: Schein abholen

wie gesagt, war 3 Wochen nicht mehr im Straßenverkehr... kann nur gut gehn *hust*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern cooper
27.04.2005, 00:21 Uhr

zu: Schein abholen

ich darf erst ab 1.7. fahren (wenn alles glatt läuft) *heul* ...zum glück hat sich diese Frage geklärt, sonst hätt ich auch früher oder später gefragt :-)!

mfg.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116 / 3 Fehlerpunkte

Wer darf in eine so beschilderte Straße einfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116

Besucher der Bewohner

Fahrzeuge im Durchgangsverkehr

Bewohner

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten

Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern

Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren