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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern APS
20.04.2005, 16:31 Uhr

Nachschulung???

Hallo,

habe folgende Frage: Ist es möglich dass man auf Grund einer Straftat (beispielsweise Überholen in 30er Zone), die in Augen der Polizei riskant anzusehen war, zu einer Verkehrserziehung (nach der Probezeit!!) gezwungen werden kann? Also durch das Einsetzen der Polizei am Landratsamt, und nicht etwa durch Erreichen einer bestimmten Punktezahl in Flensburg.
Gibt es rechtliche Möglichkeiten sich davor zu schützen??

MfG APS

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
20.04.2005, 16:35 Uhr

zu: Nachschulung???

Wieso soll übeholen in der 30er Zone eine Straftat sein? Das ist es ja nichtmal im Überholverbot.
So viel ich weis kann die Polizei dich nicht zur Nachschulung schicken - also die Polizei selber kann dich eh nie dahinschicken aber das nur so am Rande...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
20.04.2005, 16:47 Uhr

zu: Nachschulung???

@Jamesbond: Ich habs halt drauf ;)

Damit meine ich diese Verkehrserziehung von der APS gesprochen hat - in seiner überschrift heisst es auch NAchschulung. Ich war mir nur nicht 100% sicher ob es nicht für Leute die nicht mehr in der Probezeit sind auch so etwas gibt desshalb habe ich "ich glaube" geschrieben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.04.2005, 17:13 Uhr

zu: Nachschulung???

Neben den beiden Arten der Aufbauseminare (ASF während der Probezeit bzw. ASP bei 14 Punkten) gibt es tatsächlich noch die Möglichkeit, dass ein Verkehrsteilnehmer zum sog. Verkehrsunterricht verdonnert wird, der nach der VwV vorzugsweise an Sonntagen durchgeführt werden soll.

Ich weiß nicht, inwiefern von dieser Möglichkeit heutzutage noch Gebrauch gemacht wird, zumindest ist mir kein einziger Fall bekannt, wo jemand zum Verkehrsunterricht gemusst hätte. APS, du wärst also der erste Fall, von dem ich Kenntnis erlange. Musst du denn hin?

Gibt es rechtliche Möglichkeiten sich davor zu schützen??

Nein, außer so zu fahren, dass man keine Ordnunsgwidrigkeit begeht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.04-101 / 3 Fehlerpunkte

Wovon hängt der einzuhaltende Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ab?

Von der Fahrbahnbeschaffenheit

Von der Geschwindigkeit

Von den Sichtverhältnissen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-119 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-119

Pkw

Motorräder

Fahrräder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren