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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.04.2005, 01:29 Uhr

zu: Was passiert nun ?

Nach der Rechtsprechung ist ein Absehen vom Fahrverbot im "Tausch" mit einer höheren Geldbuße zwar prinzipiell möglich, aber gerade nicht in den Fällen, in denen schon zuvor eine Zuwiderhandlug begangen wurde oder sogar ein Fahrverbot verhängt wurde. Da der letzte Verstoß nun schon die dritte Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb kurzer Zeit ist, kommt ein Absehen vom Fahrverbot hier wohl kaum in Betracht.

Mit dem Argument "Ich bin auf das Auto angewiesen" wird sich wohl kein Amtsrichter überzeugen lassen, es sei denn, ein Fahrverbot wäre für dich absolut existenzbedrohend.

...wahrscheinlich 30-40km/h innerorts zu schnell
Das ist aber ein große Spanne, bei der noch die Tachoabweichung zu berücksichtigen und die Toleranz abzuziehen ist. Also erst mal den Bußgeldbescheid abwarten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Wovon ist der Bremsweg abhängig?

Vom Zustand der

- Bremsanlage

- Bereifung

- Fahrbahnoberfläche

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?

Als Rufzeichen

Als Warnsignal

Als Überholsignal

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit