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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Boxernr1
30.03.2005, 00:57 Uhr

Fahren ohne Führerschein (Motorrad)

Hallo habe ne Frage, und zwar hab ich vor eine Zeitlang ohne einen Führerschein für eine 125 maschine zu fahren. wollte aber zuerst erfahren was mir alles so passieren kann wenn ich erwischt werde. Ich hab einen Autoführerschein, meine Probezeit ist schon abgelaufen, ist mein Führerschein für Auto auch gefördet, können die mir das abnehmen wenn ich mit Motorrad erwischt werde??????????????????ß
Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
30.03.2005, 01:58 Uhr

zu: Fahren ohne Führerschein (Motorrad)

Also "schwarz" fahren taet ich heutzutage wirklich niemandem mehr empfehlen. Wirklich nicht. Kein guter Plan.

Ausserdem ist deine ? Taste kaputt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rockyna
30.03.2005, 12:50 Uhr

zu: Fahren ohne Führerschein (Motorrad)

Hallo
So eine Frage zu stellen, finde ich absolut naiv von dir! Die Folgen müsstest du in deiner Fahrschule ja wohl gelernt haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.03.2005, 13:07 Uhr

frage?antwort!

Mögliche Folgen für Fahren ohne Führerschein gemäß § 21 StVG (Auszüge):

- Wenn man nicht in Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist oder der Füherschein entzogen wurde, bei vorsätzlicher Begehung:

- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, ggf. Entzug der bestehenden Fahrerlaubnis, Führerscheinsperre von 6 - 9 Monaten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?

Als Überholsignal

Als Rufzeichen

Als Warnsignal

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?

Er kann

- zur Fahruntüchtigkeit führen

- einen mehrere Stunden dauernden Rausch hervorrufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren