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28.03.2005, 13:06 Uhr

Drosselung Motorrad

Hallo,

besitze im Juni meinen Motorradführerschein 2 Jahre. Habe seit einem Jahr ein Motorrad mit 34 PS.
Meine Frage ist jetzt, kann ich dieses Jahr offen fahren oder nicht? (ich besitze den Schein ja schon 2 Jahre)
Muss ein Nachweis über 2 Jahre Motorradbesitz nachgewiesen werden, oder wie läuft die Sache ab?

Gruß Andi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
28.03.2005, 13:22 Uhr

zu: Drosselung Motorrad

Nein, du musst weder Besitz noch irgendeine Kilometerleistung nachweisen (unverstaendlicherweise). Du gehst einfach auf die zustaendige Behoerde und laesst den Schein umschreiben (kostet ein bisschen Verwaltungsgebuehr, obwohl wir eigentlich recht viel Steuern bezahlen).
Dann musst du noch zur Zulassungsstelle um die offene Leistung eintragen zu lassen, und mit deiner Versicherung reden - koennte sein, dass dein Bike ohne Drosselung in eine hoehere Versicherungsklasse rutscht.

Bikergruss,
FLiszt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
28.03.2005, 14:55 Uhr

zu: Drosselung Motorrad

Den Führerschein mußt du nicht umschreiben lassen, da der Ausgabetermin ja auf dem Schein steht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann wird ein Überholender gefährdet?

Wenn der Eingeholte

- seine Geschwindigkeit stark verringert

- plötzlich beschleunigt

- zum Überholen ausschert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-113 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?

Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können

Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können

Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden zu können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111

Auf einen Radweg

Auf Radfahrer, die die Fahrbahn kreuzen

Auf ein Verbot für Radfahrer