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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern u-manrace
13.11.2004, 17:37 Uhr

zu: Führerschein in Polen als Polin

man kann sich in deutschland nicht abmelden :-)
es zählt die zeit wo du dich die meisste zeit aufgehalten hast.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kinga20
24.02.2005, 12:57 Uhr

zu: Führerschein in Polen als Polin

Hast du keinen Bekannten, der gerade in Polen seinen FS macht? Dann könntest du den fragen.
Ansonsten, wenn sich hier keiner meldet, der es weiß: einfach mal im Amt fragen.

Der FS in Polen ist nicht unbedingt leicht zu bekommen. Die Prüfer sind sehr sehr streng und lassen gerne nur zum Spass jemanden nochmal kommen! Sind aber nicht alle so.
Jedenfalls kenn ich viele Leute die circa 5mal zur Prüfung mussten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lusy
15.04.2005, 18:36 Uhr

zu: Führerschein in Polen als Polin

Du kannst ohne Probleme den Führerschein machen. Ich habe es am 31.03.2005 geschafft, obwohl ich seit 17 Jahren in Berlin gemeldet bin und in Polen auch immer noch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern EU-Führerschein
25.04.2005, 07:43 Uhr

zu: Führerschein in Polen als Polin

Als Polin und auch der polnischen Sprache mächtig sehe ich da keine Probleme.

Es koennte kleinere Probleme mit Deutschland geben, wenn man dort "vorbelastet" ist.
dann muss man diese Melderechtlichen Dinge unbedingt einhalten, weil sich das Deutsche Amt hofft, Führerschein Tourismus zu bekämpfen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.