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FAHRTIPPS Smalltalk :-)
 Lizzard
23.07.2007, 19:01 Uhr
Kein generelles Tempolimit? AM ARSCH!
Moin!
Ich komme gerade aus München und muss mal wieder mit erschrecken feststellen, wie schlampig Polizei, Autobahnmeisterei usw arbeiten. Einfach unfassbar!
Beispiel: Der komplette Abschnitt A9 Leipzig - Berlin und Gegenrichtung. 3 Spuren, schnurgerade...
Auf diesem Teilstück werden Tempolimits einfach nicht aufgehoben.
Beispiel: Auffahrt Weißenfels... Tempolimit 120... 9 Km lang plötzlich KEIN Hinweisschild mehr, welche Geschwindigkeit dort gilt.
Wenige Kilometer danach Kreuz Rippachtal! KEIN Aufhebungsschild, aber auch kein Schild für ein neues Tempolimit! HÄ????
Ok, scheint unbegrenzt zu sein... Ist es scheinbar auch, keiner der Fahrzeuge sieht es ein dort langsam zu fahren, alle geben kräftig Gas...
2. Beispiel: AS Dessau-Süd auf einer total normalen Strecke (so wie die Autobahn zuvor etliche Km auch verlief) plötzlich Tempo 100, ohne Begründung. Toll man kommt mit 250 da an, wie soll man das schaffen? Sah nach nen vergessenen Schild aus also voll durch um meine Bremsen zu schonen. Die Entscheidung war richtig denn auf den nächsten 20 Km war wieder kein einziges Schild da, auch nicht auf der nächsten Autobahnauffahrt GGRRR
3. Beispiel: AS Coswig wieder dasselbe wie Beispiel 2, nur diesmal angebliches Tempolimit 120, was wieder nicht aufgehoben wurde!
4. Beispiel: AS Köselitz bis Klein Marzehns... Ohne Aufhebung...
Ich hab ja schon vieles erlebt, aber das war mir heute zuviel. Dieses ewige unnötige runtergebremse. Immer die Angst einer Radarkontrolle im Nacken. Das kostet mich alles Zeit und Geld, von Klimaschutz mal ganz zu schweigen (ewiges hoch und runter beschleunigen). Ich besorg mir jetzt irgendwo ein Radarwarner und dann bretter ich überall durch, oder ich kleb meine Nummernschilder ab und häng noch nen Schild rein. LECKT MICH ALLE AM ARSCH! :-))
Lizzard >(
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf ein Haltverbot,
- das nur für Lkw gilt
- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt
- das nur auf dem Seitenstreifen gilt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte
Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?
Nach fünf Jahren
Nach zwei Jahren
Nach einem Jahr
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie sehen dieses Verkehrszeichen. Womit müssen Sie rechnen?

Mit Vorrang des Gegenverkehrs
Mit Gegenverkehr
Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht
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