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28.01.2005, 15:25 Uhr

zu: Versicherung !!!

betr. Versicherung:
Im Vers.-Vertrag ist (wahrscheinlich) festgelegt, dass nur deine Mutter alleine und/oder keine Person unter 23 Jahren mit dem Auto fährt. Bei einigen Versicherern ist es aber kein Problem, wenn ab und zu das Kind mit dem Auto unterwegs ist - auch wenn es nicht vertraglich festgelegt ist. Solange du in keinem Unfall verwickelt bist, hat die Versicherung auch nichts zu tun. Aber: Wenn du einen Unfall verursacht hast, kann sich die Versicherung querstellen (wg. Vertragsbruch!) und ihr bleibt auf den Unfallkosten sitzen.

Wenn du regelmäßig mit dem Auto fahren willst, empfiehlt es sich daher, dass deine Mutter den VV dahingehend ändern lässt, dass du mit einbezogen wirst. Du wirst dann beim Punkt Fahrzeugnutzung ("Kind/er") berücksichtigt und eventuell werden noch "Fahrer unter 23 Jahre" in den Vertrag aufgenommen. Wegen dem erhöhten Risiko ist jetzt auch ein etwas höherer Beitragssatz fällig - je nach Rahmenbedingungen etwa 100 bis 250 EUR mehr pro Jahr.

betr. Führerschein:
Prinzipiell hast du offiziell bestanden. Die interne Absprache zwischen dir und der Fahrschule ändert daran nichts. Daher würde ich denken, dass du im seltenen Fall einer Verkehrskontrolle "nur" 10 EUR wegen Nichtmitführen des FS bezahlen müsstest.

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29.01.2005, 11:53 Uhr

zu: Versicherung !!!

Wie gesagt: Das Beste wird wohl sein, wenn du - als "Sonstiger" Fahrzeugnutzer (evtl. unter 23 Jahre) - mit in den Vertrag aufgenommen wirst. Ihr geht am besten zur HDI, lasst euch dort beraten und das Anliegen unverbindlich durchrechnen.

Viele Versicherer bieten übrigens auf ihren Websites auch Tarif-Rechner an. Da könnt ihr vorab schon die Kosten checken.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Welches Fahrzeug muss warten, wenn eine Baustelle die halbe Fahrbahn blockiert?

Immer das kleinere Fahrzeug

Das Fahrzeug auf der freien Fahrbahnhälfte

Das Fahrzeug, auf dessen Seite die Baustelle ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-003 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-012 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist als Kraftfahrer ungeeignet?

Personen, die

- regelmäßig Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) nehmen, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Fahrt nicht fahruntüchtig sind

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