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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern caligola
08.03.2007, 14:05 Uhr

Fahrschulauto

Hallo an alle!
Kann jemanden mir einen Name (oder auch mehr..) von irgendwelche Firmen die PKW für Fahrschule umgestalten?
Bitte antworten an "lucadifausto@libero.it" senden.
Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.03.2007, 14:23 Uhr

zu: Fahrschulauto

http://www.braun-pedale.de
http://www.schroettle.de
http://www.veigel-automotive.de
http://www.fahrschulpedalebecker.de

Außerdem bieten mittlerweile fast alle Autohersteller Doppelpedalanlagen ab Werk an.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.03.2007, 18:16 Uhr

zu: Fahrschulauto

das kann jede brauchbare werkstatt. zur not kann man die auch selber einbauen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
08.03.2007, 18:28 Uhr

zu: Fahrschulauto

Selber einbauen? Ich glaub von jetzt an hab ich Angst vor Fahrschulautos. ;-))

Nachher hat da jemand Gas und Bremse verwechselt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
09.03.2007, 09:42 Uhr

zu: Fahrschulauto

das kann nicht passieren. eigentlich idioten und fahrlehrer-sicher. ist nur eine schei... fummelarbeit.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen geradeaus weiterfahren. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B

Bei einer ausreichenden Verkehrslücke nach rechts wechseln

Geschwindigkeit verringern, Abstand halten und gegebenenfalls anhalten

Beschleunigen und sich zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen