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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
24.07.2006, 18:32 Uhr

Zusätzliches Standlicht

hallo

ich hätte gerne soetwas hier:
http://cgi.ebay.de/US-Blinker-Standlicht-OPEL-Cors
a-Astra-Vectra-Kadett_W0QQitemZ170010558001QQihZ00
7QQcategoryZ57313QQrdZ1QQcmdZViewItem


(muss jetzt nicht unbedingt von diesem anbieter oder dieses modell sein, nur als beispiel)
Wie sieht es denn da gesetzlich aus?

Darf ich meine Blinker als zusätzliches Standlicht benutzen?

danke für jede hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
24.07.2006, 18:46 Uhr

zu: Zusätzliches Standlicht

Prinzipiell ja... wenn:
-das Standlicht nach vorne nur weiß leuchtet (das Ding von ebay ist also nicht zulässig)
-die entsprechenden prüfzeichen vorhanden sind
-das originale Standlicht dafür abgeklemmt wird (bei dem Ebay-Foto ebenfalls nicht geschehen)

Es gibt aber auch weiße Blinkergläser mit Standlichtzulassung, da darfst du dann ganz legal das Standlicht in die Blinker bauen (und musst für die Blinker dann natürlich orange Birnchen nutzen)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
24.07.2006, 22:21 Uhr

zu: Zusätzliches Standlicht

ich dachte, man darf so und soviele zuätzliche standlichtquellen benutzen?
und es muss wirklich weiß sein? hat dazu noch jemand anders was auf lager?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.07.2006, 22:30 Uhr

zu: Zusätzliches Standlicht

Ja, Standlicht muss weiß sein. Die Dinger an US-Fahrzeugen sind auch eigentlich kein Standlicht, sondern entsprechen eher den Seitenmarkierungsleuchten. Die sind zwar gelb, dürfen aber wiederum bei uns nicht nach vorne leuchten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
25.07.2006, 12:23 Uhr

zu: Zusätzliches Standlicht

Laß lieber die Finger davon. Von einem gewerblichen Anbieter sollte man erwarten können, daß mindestens der Hinweis, daß es im Bereich der StVZO unzulässig ist, angegeben wird.

Wenn es dumm läuft - Erlöschen der BE 50 EUR, 3 Punkte und 25 EUR Bearbeitungsgebühr!

mfg

Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
03.08.2006, 10:45 Uhr

zu: Zusätzliches Standlicht

Das ist es ja, was mich wundert, es fahren viele Autos damit rum, die das seit Erstzulassung dran haben

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B

Ich darf vor der Straßenbahn abbiegen

Ich muss die Straßenbahn vorbeilassen

Ich muss den Traktor vorbeilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107

Heraufschalten, um die Geschwindigkeit beizubehalten

Nötigenfalls herunterschalten

Bremsen, damit in diesem Gefälle die Geschwindigkeit nicht zu hoch wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden