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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rockyna
02.02.2006, 16:39 Uhr

Fehlender Scheibenwischer

Hallo Leute
Weiß wer von euch,was einem passiert,wenn die Polizei entdeckt,dass der Rückscheibenwischer fehlt?? Ich bin dabei nicht der Fahrzeughalter und noch in der Probezeit,ich wurde auch noch nicht angehalten..will es nur interessehalber wissen.
Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.02.2006, 16:44 Uhr

zu: Fehlender Scheibenwischer

Da passiert nichts, weil ein Heckwischer nicht vorgeschrieben ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
03.02.2006, 15:41 Uhr

zu: Fehlender Scheibenwischer

wenn der hinten fehlt: die gelegenheit nutzen und cleanen.
im ernst: der ist nicht vorgeschrieben. vorn reicht theoretisch glaube ich auch nur einer (der auf der fahrerseite). ältere lkw haben teilweise auch nur einen gehabt.
bei mercedes gibt (gab) es ja auch die einarmwischer.
@SoulJha:
wasserabweiser auf die scheibe sprühen und sobald wie möglich welche besorgen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B

Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können

Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt