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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern torbenson
10.04.2013, 12:38 Uhr

Tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum - Handy

Hallo :)
Folgende Frage: Darf ich z.B. auf einem Parkplatz eines Supermarktes (ohne Schranke) mit meinem Handy während der Fahrt telefonieren?

Meines Wissens nach ist trotz eines Schildes an der Einfahrt des Parkplatzes "Hier gilt die StVO" die Straßenverkehrsordnung nur "an zu nehmen" und nicht vorgeschrieben. Bei Unfällen wäre ja § 1(2) StVO die Grundlage des Verstoßes.

Demnach dürfe die Polizei mich nicht mit einem Verwarnungsgeld verwarnen, da ich ja keinen Unfall gebaut habe und niemanden belästigt oder gefährdet habe und ein Rückgriff auf § 1(2) StVO somit nicht möglich ist.

Liege ich richtig?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
21.05.2013, 07:30 Uhr

zu: Tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum - Handy

Nein. Der von dir beschriebene Parkplatz ist öffentlicher Verkehrsraum.
Es ist dabei schnurz, ob sich dort ein Schild "Hier gilt die StVO" befindet.
Im öffentlichen Verkehrsraum ist das Fahren -und gleichzeitige Handytelefonieren- untersagt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036

Blickkontakt aufnehmen

Den Mann die Straße überqueren lassen

Anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt gelbes Blinklicht. Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B

Mit erhöhter Vorsicht heranfahren, gegebenenfalls Vorfahrt gewähren

Warten bis zu einem Lichtzeichenwechsel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Sie müssen links blinken

Sie dürfen nur nach links weiterfahren