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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ersguterjunge81
03.06.2011, 01:54 Uhr

zu schnell mit dem kraftomnibus gefahren

Kann mir jemand helfen?Ich wurde vor kurzem mit meinem bus außerhalb gechlossender ortschaft in einer 70ger Zone mit 30Km/h zu schnell geblitzt.Was kann mir jetzt passieren???Und wie teuer wird das??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
03.06.2011, 11:19 Uhr

zu: zu schnell mit dem kraftomnibus gefahren

Ich kann dir zuerst nur raten den Bußgeldrechner anzuklicken
http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php
und die obere Zeile entsprechend zu füllen.

Der Unterschied bei der Strafbemessung ist, bei "nur" einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen (oder einem mit Fahrgästen besetzten Bus), ist nicht unerheblich.

Wenn du die 30 zu viel vom Tacho (kein GPS) abgelesen hast, vergiss nicht, den Tachovorlauf abzurechnen und die 3 km/h für die Messtoleranz.
Dann ist der Schock nicht ganz so groß. :o/

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.06.2011, 21:39 Uhr

zu: zu schnell mit dem kraftomnibus gefahren

Wobei viele Busse m.E. keinen oder nur einen sehr geringen Tachovorlauf besitzen. :(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
18.06.2011, 10:01 Uhr

zu: zu schnell mit dem kraftomnibus gefahren

leerer bus:

Bußgeld: 90 €
Punkte in Flensburg: 3 Punkte
Fahrverbot: 1 Monat
Rechtsgrundlage: Bußgeldkatalog, siehe Tatbestand Nr. 11.1.6
Verwaltungsgebühr: 20,00 € (für das Ausstellen des Bußgeldbescheids)
Verwaltungsauslagen: 3,50 € (für die Zusendung des Bußgeldbescheids)

wenn fahrgäste im bus waren:

Bußgeld: 240 €
Punkte in Flensburg: 3 Punkte
Fahrverbot: 1 Monat
Rechtsgrundlage: Bußgeldkatalog, siehe Tatbestand Nr. 11.2.6
Verwaltungsgebühr: 20,00 € (für das Ausstellen des Bußgeldbescheids)
Verwaltungsauslagen: 3,50 € (für die Zusendung des Bußgeldbescheids)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
28.06.2011, 22:50 Uhr

zu: zu schnell mit dem kraftomnibus gefahren

Wobei zu beachten ist, dass ein Reisebus außerhalb von geschlossenen Ortschaften eh nur 80 km/h fahren darf. Nur auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen sind 100 km/h erlaubt.

Abgesehen davon darf gerade von einem Berufskraftfahrer Verantwortung verlangt werden, was ich hier nicht sehe. Wenn ich der Busunternehmer wäre, würde ich Dir mindestens eine Abmahnung zukommen lassen.


Gruß,

diezge

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Linienbus, der auf Ihrer Fahrbahn in Gegenrichtung an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet hat. Worauf stellen Sie sich ein?

Fahrgäste wechseln die Seite der Fahrbahn, um den Bus noch zu erreichen

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Die Fahrgäste überqueren die Fahrbahn erst, wenn der Bus das Warnblinklicht ausgeschaltet hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

In Einbahnstraßen

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Sie müssen warten

Der Radfahrer muss warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen